Nutzungsvereinbarung

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Allgemeine Nutzungsbedingungen
 

§ 1 Allgemeines, Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der UNITSTEPS GmbH (nachstehend: „UNITSTEPS“ genannt), gegenüber den Nutzern ihrer als Software-as-a-Service (SaaS) angebotenen Schulungsplattform (nachfolgend als „Plattform“ bezeichnet). Als Nutzer gilt jeder, der mit UNITSTEPS einen Vertrag zur Nutzung der Plattform abschließt. UNITSTEPS richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmen und nicht an Verbraucher.

(2) Abweichende Vorschriften der Nutzer gelten nicht, außer UNITSTEPS hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Individualvereinbarungen haben stets Vorrang.

(3) Soweit das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. die DSGVO auf die vom Nutzer in der Plattform genutzten personenbezogenen Daten Anwendung findet, ist die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung als integraler Bestandteil dieser Bedingungen anzusehen. Im Falle eines Widerspruches zwischen dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gehen die Regelungen des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags vor. Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung bedürfen stets der Schriftform.

(4) Die Geschäftsbeziehungen zwischen UNITSTEPS und den Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der UNITSTEPS GmbH. Die UNITSTEPS GmbH ist auch berechtigt, den Nutzer an dessen Sitz zu verklagen.


§ 2 Leistungen von UNITSTEPS

(1) UNITSTEPS bietet dem Nutzer eine individualisierbare Online-Plattform mit den wesentlichen Funktionen eines Content Management System und Learning Management Systems zur Miete und Nutzung an, u.a. mit den folgenden besonderen Funktionen bzw. Möglichkeiten:

• Auf Rollen basierte Verwaltung der Kunden
• Gruppenmanagementsystem
• Ausstellung von Zertifikaten
• Bereitstellung von Videos
• Integriertes Videokonferenzsystem
• Online-Shop-Funktionalitäten

Der Nutzer kann in seiner Plattform Beziehungen zu seinen Kunden hinterlegen, i.d.R. durch eine Registrierung seiner Kunden auf der Plattform. Anschließend können diese Kunden in der Plattform Bestellungen auslösen. UNITSTEPS wird dabei aber nicht Vertragspartner des Kaufvertrages zwischen Nutzer und dessen Kunden.

Die Plattform beinhaltet einen Online-Shop, über den die Nutzer Dienstleistungen an ihre Kunden verkaufen können. UNITSTEPS stellt erneut nur die technische Plattform für den Vertragsschluss zur Verfügung und ist nicht Vertragspartner des Kaufvertrages zwischen Nutzer und dessen Kunden. UNITSTEPS weist ausdrücklich darauf hin, dass der Nutzer für die Erfüllung der gesetzlichen Informations-, Hinweis- und Belehrungspflichten gegenüber seinen Kunden selbst verantwortlich ist.

(2) UNITSTEPS passt die Plattform optisch und funktional an. Der Umfang und die Kosten der Anpassungen werden zwischen den Parteien zu Vertragsbeginn festgelegt (s. § 3 Vertragsschluss).

(3) UNITSTEPS überlässt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsvertrages die für den Nutzer individualisierte Plattform zur Nutzung. Der Nutzer ist berechtigt, die Plattform und den zugehörigen Speicherplatz im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Für das Erfassen und Speichern der Daten ist der Nutzer, soweit nichts anderes vereinbart ist, selbst verantwortlich.

(4) UNITSTEPS führt regelmäßig, mindestens täglich, eine Sicherung der Plattform des Händlers durch. Sofern die Plattform auf Wunsch des Händlers auf dessen eigenen Servern betrieben wird, ist allein der Nutzer für die regelmäßige Sicherung verantwortlich.

(5) Die Plattform steht den Nutzer grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Es ist jedoch nicht möglich, Computerprogramme sowie Datenverarbeitungs- oder Datenübertragungsanlagen gänzlich fehlerfrei bereitzustellen und sämtliche Fehlerquellen der Technik und des Mediums Internet auszuschließen. Die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform oder der übrigen verwendeten Technik kann daher nicht zugesagt werden. Für die Datenübertragung vom Nutzer zur Plattform und zurück ist UNITSTEPS nicht verantwortlich.

(6) UNITSTEPS kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Plattform oder gespeicherter Daten dies erfordern. Gleiches gilt für den vorübergehenden Ausfall der Leistung aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten). Ein Anspruch auf Fortbestehen der Leistungen besteht in diesen Fällen nicht, ebenso keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche. UNITSTEPS wird geplante Wartungsarbeiten dem Nutzer rechtzeitig vorher per E-Mail bekannt machen, außer die vorherige Ankündigung ist im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar.

(7) UNITSTEPS ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. UNITSTEPS behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer für diese zumutbar sind.


§ 3 Vertragsschluss, Domain

(1) Der Nutzungsvertrag zwischen UNITSTEPS und dem Nutzer wird schriftlich abgeschlossen, zusammen mit einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.

(2) Soweit UNITSTEPS dem Nutzer ein schriftliches Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich UNITSTEPS an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.

(3) Die Vertragsparteien vereinbaren im Nutzungsvertrag den Umfang der Individualisierung der Plattform sowie die vom Nutzer gewünschten zusätzlichen Module (z.B. Massen-Mailversand, Memberships, Subscriptions, usw.) und die einmaligen und laufenden Kosten (s. § 4 Kosten).

(4) In einem „Projektfragebogen“ muss der Nutzer nach dem Vertragsschluss die erforderlichen Informationen z.B. zur Domain und E-Mail-Anbindung, Logos, Corporate Design machen. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die Informationen vollständig und zutreffend zu übermitteln und ggf. erforderliche Änderungen mitzuteilen.

(5) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er über die notwendigen Berechtigungen zur Nutzung der von ihm angegebenen Domain verfügt.


§ 4 Kosten

(1) Die Nutzung der Plattform ist kostenpflichtig. Für die Einrichtung der Plattform fällt eine einmalige Gebühr und für die Nutzung eine monatliche Gebühr an. Die Einzelheiten vereinbaren UNITSTEPS und der Nutzer schriftlich bei Vertragsschluss. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(2) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefon- und Internetgebühren) zwischen Nutzer und UNITSTEPS sind vom Nutzer zu tragen.

(3) UNITSTEPS ist berechtigt, die Nutzung der Plattform durch den Nutzer von der Zahlung der jeweils fälligen Gebühren abhängig zu machen.

(4) Die Einrichtungsgebühr ist binnen 2 Woche nach Vertragsschluss an UNITSTEPS zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung der monatlichen Gebühren des Händlers erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen Vorkasse per Bankeinzug durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Der Nutzer erteilt UNITSTEPS die hierfür erforderliche Einzugsermächtigung und er stimmt zu, dass sein Bankkonto automatisch mit Rechnungsstellung mit der entsprechenden monatlichen Gebühr belastet wird. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die monatlich wiederkehrende Belastung des Kontos erfolgreich ist; ändern sich seine Bankdaten hat er UNITSTEPS unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

(5) Im Falle einer ausgefallenen Zahlung des Nutzers oder im Falle einer vom Nutzer verschuldeten Rückbuchung ist der Nutzer in vollem Umfange zum Ersatz der anfallenden Bankgebühren verpflichtet. UNITSTEPS wird diese an den Nutzer weiterberechnen.

(6) Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug, so stehen UNITSTEPS Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Nutzer ist gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, UNITSTEPS Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) UNITSTEPS kann das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der Nutzer sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Vergütungen in Verzug befindet.

(8) UNITSTEPS stellt dem Nutzer stets eine Rechnung aus, die ihm in Textform (per E-Mail) zugeht.


§ 5 Nutzungsrechte, Pflichten des Nutzers, Haftungsfreistellung

(1) Der Nutzer haftet für die Handlungen der von ihm angelegten Kunden wie für eigene Handlungen.

(2) Der Nutzer räumt UNITSTEPS an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er über die notwendigen Berechtigungen zur Nutzung und Veröffentlichung dieser Daten verfügt.

(3) Der Nutzer ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der von ihm in der Plattform erfassten und genutzten Daten selbst verantwortlich. Insbesondere gehört es zu seiner Verantwortung, vor dem Import von Daten in seinen UNITSTEPS-Account und/ oder vor der Weitergabe von Daten innerhalb oder außerhalb der Plattform die erforderlichen Einwilligungen der betreffenden Personen zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten einzuholen.

(4) Jeder Nutzer ist verpflichtet, UNITSTEPS umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Zugang zur Plattform missbraucht wurde.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten UNITSTEPS von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen UNITSTEPS oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die UNITSTEPS oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit
a. einem Verstoß des Nutzers gegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen,
b. der Nutzung der Plattform durch einen Kunden,
c. der Nutzung der Plattform durch einen dem Nutzer zurechenbaren Dritten (z.B. durch einen Mitarbeiter), oder
d. einem Verstoß des Nutzers gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Plattform.

In einem solchen Fall informiert UNITSTEPS den Nutzer schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Nutzer hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.


§ 6 Dauer des Nutzungsvertrages, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des Nutzungsvertrages.

(2) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Anschließend kann der Nutzungsvertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird die Plattform des Nutzers mit all seinen Daten von UNITSTEPS gelöscht. Der Nutzer ist für eine vorherige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

(1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche von UNITSTEPS anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 8 Systemintegrität und Störung der Plattform

(1) Nutzer dürfen keine Mechanismen, Plugins, Apps oder sonstige Software in Verbindung mit der Nutzung der Plattform verwenden, die das Funktionieren der Plattform stören könnten.

(2) Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können.

(3) Nutzer dürfen keine von UNITSTEPS generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Plattform eingreifen.


§ 9 Lizenzen und Gewährleitung Software von Drittanbietern

UNITSTEPS setzt Software von Drittanbietern ein. Das CMS, der Online-Shop, das Videokonferenzsystem, das Videomanagement und das LMS stehen unter der GPLv2 (oder höher) -Lizenz. UNITSTEPS übernimmt keine Gewährleistung für die Software von Drittanbietern.


§ 10 Gewährleistung

(1) UNITSTEPS leistet Gewähr für die Funktion der Plattform im Rahmen der im Vertrag genannten Spezifikationen. Soweit UNITSTEPS dem Nutzer Online-Speicherplatz zur Verfügung stellt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung durch Mängelbeseitigung.

(2) Dauert eine Störung der Leistungen von UNITSTEPS, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Nutzer berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a. der Nutzer aus Gründen, die dieser nicht selbst oder durch Dritte zu vertreten hat, nicht mehr auf die Plattform zugreifen und dadurch die in dem Vertrag bezeichneten Leistungen nicht mehr nutzen kann, und

b. die Nutzung dieser Leistungen insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag bezeichneten Leistungen unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(3) Bei einem Ausfall der Plattform wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von UNITSTEPS liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Leistungen aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten).

(4) Dem Nutzer obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich von UNITSTEPS haben können, unverzüglich anzuzeigen und UNITSTEPS bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.


§ 11 Haftung von UNITSTEPS

(1) Außerhalb der Gewährleistung haftet UNITSTEPS unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. UNITSTEPS haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut), jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Insbesondere haftet UNITSTEPS für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Nutzer regelmäßig und anwendungsadäquat eine Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet UNITSTEPS nicht. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von UNITSTEPS.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(3) Ist die Haftung von UNITSTEPS ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 12 Datenschutz

UNITSTEPS erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).


§ 13 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


§ 14 Änderung dieser Nutzungsbedingungen

UNITSTEPS behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzer per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. UNITSTEPS wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.